Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Abwasserverband Oberes Pustertal ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.awv-anras.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Das Image-Video unter dem Menüpunkt „Kläranlage“ verfügt über keine alternative Textbeschreibung.  Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1 (Reine Audio- oder Videoinhalte) nicht erfüllt.

Es gibt keine „Skiplinks“ um bestimmte Bereiche (Menü, Inhalt, Kontakt) schnell mittels Tastatur ansteuern zu können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) nicht erfüllt.

PDF Dokumente (Externe Dokumente):
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-BenutzerInnen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Da uns nicht alle Dokumente unter Downloads digital zur Verfügung stehen, ist es nicht möglich diese barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Es kann sein, dass teilweise Formulare (Kontakt etc.) Fehlfunktionen in der Auslesbarkeit aufweisen. Sollte Ihnen hier ein Problem auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.11.2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Die Startseite sowie mehrere Inhaltsseiten wurden entsprechend überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
 

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an verwaltung@awv-anras.at mit dem Betreff „Meldung Barriere in der Website www.awv-anras.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Kontakt
Abwasserverband Oberes Pustertal
Geschäftsstelle: Regionales Klärwerk
9912 Anras, Margarethenbrücke 37
Telefon: +43 (0) 48 46 66 38
Fax: +43 (0) 48 46 66 38-38
E-Mail: verwaltung@awv-anras.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit, können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle